Vortrag "Steuerliche Fragen in der Imkerei vom 28.03.2025

Im Gasthof Hirsch in Gomadingen-Dapfen trafen sich am Freitag den 28.03.2025 etwa 20 Vereinsmitglieder ab 19 Uhr um einen interessanten Vortrag des Referenten Gregor Kinzelmann von der Firma Gaub Röhm Steuerberatungsgesellschaft zu verfolgen.
Herr Kinzelmann erläuterte aus steuerrechtlicher Sicht, was Imker/-innen so zu beachten haben.

Nach einer kurzen Einführung durch Vorstand Klaus Seiffert legte Herr Kinzelmann zügig los. Sein Vortrag gliederte er in 2 große Blöcke und gab immer wieder zu verstehen, dass bei steuerlichen Fragen sehr individuelle Lösungen entstünden, da kein Betrieb dem anderen im Detail ähnelt und dass immer irgendwo in den Gesetzen an einer anderen Stelle abgebogen werden kann oder muss.

Zunächst behandelte er die Einkommenssteuer, dann die Umsatzsteuer.

Zur Einkommenssteuer sind individuelle Informationen des Betriebes notwendig um eine kompetente Beratung gewähren zu können. Es muss ein Dialog entstehen mit Fragen und Rückfragen.

Sein Einstieg war ab § 13 EStG wo die einzelnen Einkommensarten definiert sind und er zeigte auf, dass auch an die Imkerei durch den Gesetzgeber gedacht wurde und dass es eine aktive Beteiligung, ein Tun, benötigt wird um landwirtschaftlich tätig zu sein. Auch Einkünfte aus Imkerei werden besteuert. Man kann auch nur Bienen halten. Wenn weniger als 30 Völker gehalten werden erfolgt keine Besteuerung. Das Finanzamt geht von „Liebhaberei“ aus. Die Kosten werden dann höher sein als die Einnamen. Folglich sind keine Gewinne zu besteuern. Verluste können aber auch nicht geltend gemacht werden. Ab 30 Völker interessiert sich die Steuer für einen Imkereibetrieb. Zwischen 31 und 70 Völkern kann man die Steuer pauschal feststellen lassen. Wenn Grundstücke unter 20 ha dabei sind kann die Besteuerung auch pauschal erfolgen.

Zur Umsatzsteuer berichtete er, dass dort jeder Betrieb eines Inhabers für sich betrachtet wird. Es geht hier um Einnahmenerzielung, dabei ist ein Gewinn nicht nötig!

Von der Urproduktion wie Bienenvölker, Königinnenzucht, Honig- oder Pollenernte ging es über die Weiterverarbeitung in der 1. Stufe, wie das Abfüllen in Gebinde, zur 2. Stufe, wie die Wachsverarbeitung zu Kerzen. Von Durchschnittsbesteuerung zur nicht pauschalierten Besteuerung.

Ein Inhaber mehrere Betriebe kann neben einem Imkerbetrieb weitere Betriebe haben wie z. B. einen Gewerbebetrieb, eine Photovoltaikanlage auf dem Wohnhaus, weitere landwirtschaftliche Betriebe…

Anschließend stand noch das Thema Rechnungsvorschriften an. Wenn der Rechnungsbetrag unter 250 EUR liegt, sind wenige Formvorschriften zu beachten. Es reicht aus zu beschreiben was verkauft wurde, in welcher Menge oder den Steuersatz und Betrag in Brutto. Wenn der Rechnungsbetrag über 250 EUR liegt müssen weitere Formvorschriften beachtet werden. Absender, Empfänger, Steuernummern, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Steuersatz oder Betrag in Netto und Brutto.

Eine Rechnung muss grundsätzlich immer ausgestellt werden. Der Käufer profitiert von der Rechnungsstellung. Ist der falsche Umsatzsteuersatz ausgewiesen, muss der Verkäufer die Differenz an das Finanzamt abführen. Es sollte auf eine fortlaufende lückenlose Rechnungsnummerserie geachtet werden. Die Rechnungsformate sollten immer vergleichbar sein. Wenn Bargeldumsätze vorhanden sind sollte ein Kassenbuch geführt werden.

Der Vortrag endete mit einer Fragerunde in der kreative Fallkonstellationen angesprochen wurden. Der Vortrag endete um 20.30 Uhr. Wie sich herausstellte waren wohl überwiegend Imker und Imkerinnen anwesend, welche unter 30 Völker bewirtschaften.

Anschließend wurde noch diskutiert und sich untereinander zu verschiedenen Themen gut unterhalten.